Rechtsprechung
BGH, 07.05.1974 - VI ZR 38/74 |
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Treppengeländer - Erfahrungssatz - Kellerwendeltreppe
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Papierfundstellen
- VersR 1974, 972
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72
Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 38/74
Durch Urteil vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72 - (= LM BGB § 823 [Ef] Nr. 17 = VersR 1974, 263) hat der erkennende Senat über die Rechtsmittel entschieden, soweit sie das Verhältnis zwischen dem Kläger und der W.- und I.-B. gesellschaft mbH & Co betrafen.Insoweit wird auf die Ausführungen des erkennenden Senats in dem vorerwähnten Urteil vom 6. November 1973 a.a.O. zu II 2 Bezug genommen, die in vollem Umfang auch für das Verhältnis des Klägers zu der Beklagten zutreffen.
- BGH, 12.05.1964 - VI ZR 35/63
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 38/74
Ihr oblag diese Pflicht, weil sie als die mit der Errichtung des Rohbaues beauftragte Bauunternehmerin den Baustellenverkehr auch für die übrigen Bauhandwerker eröffnet hatte (BGH Urt. v. 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 = VersR 1964, 942, 943;… Herding/Schmalzl, Vertragsgestaltung und Haftung im Bauwesen 2. Aufl., Kap. 45 Nr. 6).
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 292/82
Abgrenzung der Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und Bauherr
Nachdem der Beklagte, der schon als Rohbauunternehmer verkehrssicherungspflichtig war (Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 38/74 - VersR 1974, 972), die Funktion als "verantwortlicher Bauleiter" ausübte und damit öffentlich-rechtlich für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle und der Betriebssicherheit der Baustelleneinrichtung verantwortlich war (§ 76 Abs. 1 S. 1 BayBauO a.F.), muß angenommen werden, daß er auch zivil rechtlich die Aufgabe der Baustellensicherung übernommen hatte (Senatsurteile vom 6. Oktober 1970 - VI ZR 223/69 - VersR 1971, 84 = BauR 1971, 64, 65 und vom 20. September 1983 - VI ZR 248/81 - VersR 1983, 1141 = BauR 1984, 77). - OLG Hamm, 26.04.2005 - 9 U 194/04
Kein Schadensersatz bei fehlendem Nachweis der Kausalität der Verletzung einer …
Derartige Stürze stehen tatsächlich typischerweise in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren, denen durch das Geländer vornehmlich begegnet werden soll (BGH VersR 1974, 263 ; 1974, 972).Deshalb kann in solchen Fällen nicht davon ausgegangen werden, dass die durch das Fehlen des Geländers hervorgerufene besondere Gefahrenquelle allein schon deshalb, weil der Verunglückte auf der Treppe gestürzt ist, im Einwirkungsbereich des Unfallgeschehens gelegen hat (BGH VersR 1974, 263 (264); 1974, 972).
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BGH, 08.05.1974 - V ZB 4/74 |
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- VersR 1974, 972